Beitragsordnung Tennis

1. Regelmäßiger Jahresbeitrag (ohne Beitrag des Hauptvereins):

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren   € 20
ab 18 Jahren   € 30
ab 30 Jahren   € 40
ab 60 Jahren    € 30

„Ruhende Mitglieder“ 50% des jeweiligen Beitrags
(Antrag muss bis 30.4. schriftlich beim Abteilungsleiter eingegangen sein).

Beitrag für Ausschussmitglieder 50%

 

2. Arbeitsleistungen:
Alle Mitglieder im Alter von 16-60 Jahren haben für Instandhaltung, Reinigung, Bau- und Pflegemaßnahmen der Tennisanlage jährlich eine Arbeitsleist ung von 6 Arbeitsstunden zu erbringen.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden sind fällig:
16-60 jährige Mitglieder:   € 12

 

3. Gastspieler:
Die Tennisstunde mit einem Gastspieler kostet  € 4

 

4. Bei Vereinseintritt bis zum 15. Juli ist der volle Mitgliedergrundbeitrag, ab 16. Juli der halbe Mitgliedergrundbeitrag zu entrichten.

 

5. Der Vereinsaustritt ist nur zum 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich und muss schriftlich erklärt werden.

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