Festanhänger Überlassungsvereinbarung
Festanhänger Abrechnung Nutzung
Übungsleiter Stundennachweis Muster
Verzichtserklärung Übungsleiter
Der jährliche Mitgliedsbeitrag (Stand ab 01. Januar 2025) an den Verein beträgt:
| Beitrags klasse  | 
Mitgliedsart | Beitragshöhe | 
| 1 | Familienbeitrag auf Antrag (beide Erwachsene, einschließlich aller Kinder bis 18 Jahre)  | 
180,– € | 
| 2 | Familienbeitrag Angehörige | 0,– € | 
| 3 | Aktive über 18 bis 60 Jahre | 90,– € | 
| 4 | Kinder unter 14 Jahre | 48,– € | 
| 5 | Jugendliche 14 – 17 Jahre | 60,– € | 
| 6 | Senioren über 60 Jahre | 60,– € | 
| 7 | In Ausbildung befindliche Personen (Schüler, Studenten, Auszubildende) über 18 Jahre bis 27 Jahre sowie Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende auf Antrag | 60,– € | 
| 8 | Passive Mitglieder | 20,– € | 
| 9 | Vorstandsmitglieder, Übungsleiter, Jugendbetreuer, Schiedsrichter und Ehrenmitglieder | 0,– € | 
Weitere Ermäßigungen sind nach § 8 der Satzung vom Vereinsvorstand zu regeln.
Bitte beachten:
– Anträge auf Änderungen der Beitragshöhe sind dem Abteilungsleiter vorzulegen.
Anschriften und Kontoänderungen sind sofort mitzuteilen
– Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedergrundbeitrag, ab 01. Juli der
halbe Mitgliedergrundbeitrag zu entrichten.
– Der Vereinsaustritt ist nur zum 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich und muss schriftlich erklärt werden.
– Kündigung bitte an verwaltung@svmuttensweiler.de senden